Er hat soweit ich weiß nie gesagt, dass er das persönlich möchte. Er hat nur dafür gestimmt, das weiterhin als legal zu betrachten. Der Schluss, der hier nahe gelegt wird, könnte rechtlich schwierig zu verteidigen sein.
Da steht nicht, dass er das selber machen möchte. Es wird impliziert, dass er das gut findet, und das ist keine Unterstellung, sondern gesicherte Tatsache.
Der Typ ist einfach scheiße. Kanzler Kohl, auf Temu bestellt.
Correctiv hat die Umstände der Abstimmung 1997 näher beleuchtet.
Allerdings hatte die Abstimmung eine lange Vorgeschichte. Zwischen den Parteien war im Vorfeld ein Streit um eine sogenannte Widerspruchsklausel entbrannt. Die Klausel sah vor, dass eine Anzeige im Nachhinein durch das mutmaßliche Opfer zurückgezogen werden könnte. Kritiker befürchteten, dass Vergewaltigungsopfer so von Tätern unter Druck gesetzt werden könnten, ihre Anzeige zurückzunehmen.
Weil in dem Punkt keine Einigung in Sicht war, brachten verschiedene Abgeordnete schließlich einen sogenannten „Gruppenantrag” ohne die kontrovers diskutierte Widerspruchsklausel ein. Darüber stimmten die Abgeordneten dann ohne Fraktionszwang ab. Ein Gruppenantrag ist ein Antrag von verschiedenen Abgeordneten der Regierungsfraktion und der Opposition über Parteigrenzen hinweg.
Die 138 Nein-Stimmen waren offenbar teilweise auch der Diskussion um die Widerspruchsklausel geschuldet. Ob die aufgelisteten Politiker gegen das Gesetz im Allgemeinen stimmten oder weil sie das Gesetz ohne Widerspruchsklausel nicht abnicken wollten, ist aus dem Dokument nicht ersichtlich.
TLNG: Aufgrund der vorherigen Streitpunkte ist nicht klar, ob Merz Vergewaltigung in der Ehe OK findet (bzw. fand) oder dem Gesetz ohne die umstrittene Widerspruchsklausel, die das Zurückziehen einer Anzeige durch das Opfer ermöglicht hätte, nicht zustimmen wollte.
Ist es nicht klar, im Sinne von “nicht beweisbar”, oder ist es nicht klar im Sinne von "wir können nicht rekonstruieren, welche Motivation Merz damals wahrscheinlich hatte?
Ich würde stark zum Ersten tendieren, weil es konsitent mit seinen übrigen Positionen ist, die er auch heute noch hält. Und wenn er in die Debatte um die Widerspruchsklausel aktov involviert gewesen wäre, hätte man dazu auch etwas gefunden.
Ich tendiere auch zu Ersterem: Es ist nicht beweisbar, dass er gegen die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe ist.
Generell hätte aber auch die Widerspruchsklausel dazu geführt, dass ein Vergewaltigungsopfer unter Druck gesetzt werden kann, um die Anzeige zurückzuziehen, was auch keine gute Implementierung des Gesetzes gewesen wäre.
Ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass der Fotzenfritz damals schon so dahinter her war, dass doch bitte das Gesetz zu 100% Zufriedenheit implementiert werden soll, und er es dann deswegen doch lieber blockiert. Sowas hätte ich mir in dem Bereich von den Linken oder Grünen vorstellen können, aber nicht von der CDU.
Damit könnte neben der Sache auch die (aus Sicht des Abstimmenden) ungenügende Ausgestaltung des Gesetzes Grund für das Abstimmungsverhalten gewesen sein.
Das ist 27 (!) Jahre her. Ich gestehe Menschen generell zu, dass sie sich weiterentwickeln und Dinge heute anders beurteilen als früher.
Bin kein Merz-Fan, aber er hat wie alle Menschen eine faire Betrachtung der Sachlage in ihrer Gänze verdient.
Punkt 1 verstehe ich. Punkt 2 halte ich in Merz’ speziellem Fall für eher abwegig. Der man ändert zwar dauernd seine Positionen, aber eben nicht, weil er ethisch dazugewinnt.
Er hat soweit ich weiß nie gesagt, dass er das persönlich möchte. Er hat nur dafür gestimmt, das weiterhin als legal zu betrachten. Der Schluss, der hier nahe gelegt wird, könnte rechtlich schwierig zu verteidigen sein.
Da steht nicht, dass er das selber machen möchte. Es wird impliziert, dass er das gut findet, und das ist keine Unterstellung, sondern gesicherte Tatsache.
Der Typ ist einfach scheiße. Kanzler Kohl, auf Temu bestellt.
Correctiv hat die Umstände der Abstimmung 1997 näher beleuchtet.
TLNG: Aufgrund der vorherigen Streitpunkte ist nicht klar, ob Merz Vergewaltigung in der Ehe OK findet (bzw. fand) oder dem Gesetz ohne die umstrittene Widerspruchsklausel, die das Zurückziehen einer Anzeige durch das Opfer ermöglicht hätte, nicht zustimmen wollte.
Ist es nicht klar, im Sinne von “nicht beweisbar”, oder ist es nicht klar im Sinne von "wir können nicht rekonstruieren, welche Motivation Merz damals wahrscheinlich hatte?
Ich würde stark zum Ersten tendieren, weil es konsitent mit seinen übrigen Positionen ist, die er auch heute noch hält. Und wenn er in die Debatte um die Widerspruchsklausel aktov involviert gewesen wäre, hätte man dazu auch etwas gefunden.
Ich tendiere auch zu Ersterem: Es ist nicht beweisbar, dass er gegen die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe ist.
Generell hätte aber auch die Widerspruchsklausel dazu geführt, dass ein Vergewaltigungsopfer unter Druck gesetzt werden kann, um die Anzeige zurückzuziehen, was auch keine gute Implementierung des Gesetzes gewesen wäre.
Ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass der Fotzenfritz damals schon so dahinter her war, dass doch bitte das Gesetz zu 100% Zufriedenheit implementiert werden soll, und er es dann deswegen doch lieber blockiert. Sowas hätte ich mir in dem Bereich von den Linken oder Grünen vorstellen können, aber nicht von der CDU.
Wann war diese Abstimmung?
1997
Danke, auch für den Link. Zwei Dinge:
Bin kein Merz-Fan, aber er hat wie alle Menschen eine faire Betrachtung der Sachlage in ihrer Gänze verdient.
Punkt 1 verstehe ich. Punkt 2 halte ich in Merz’ speziellem Fall für eher abwegig. Der man ändert zwar dauernd seine Positionen, aber eben nicht, weil er ethisch dazugewinnt.
Wenn du nicht dagegen stimmst, findest du diese Entscheidung gut und willst Status quo behalten.
Was daran ist bitte sehr gut???