• NeoNachtwaechter@lemmy.world
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    2 months ago

    Können die mal bitte Definitionen und Kritik richtig lesen?

    Deine Beschwerde geht an die falschen, denn…

    "Das Standesamt handelt nicht in diskriminierender Absicht.

    …sie haben sich bei ihrer Erklärung völlig korrekt auf ihr eigenes Amtshandeln beschränkt, UND dann sogar angedeutet (so deutlich, wie ein ausführender Beamter eben andeuten darf), dass die geltenden Vorschriften eine Korrektur vertragen würden.

    • CyberEgg@discuss.tchncs.de
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      2 months ago

      Nein, meine Beschwerde geht an die richtige Stelle, die Frau hat ja schließlich gesagt, dass das Amt oder die ausführende Amtsperson us rassistischen oder diskriminierender Absicht gehandelt hat, sondern dass die Konsequenzen, die sie selber daraus erlebt, rassistische Gründe haben, und damit hat sie Recht, wenn das System nicht anerkennt, dass eine bestimmte Volksgruppe (in diesem Fall Vietnames*innen) eine bestimmte Eigenschaft auf gar keinen Fall haben kann (in diesem Fall doppelte Nachnamen)und deswegen entsprechende Regeln feststehen.

      Die diskriminierende Absicht des Standesamtes wurde vom Standesamt selber eingebracht und nie unterstellt. Aber man will sich vielleicht auch nicht eingestehen, dass es Lücken im System, in den Regeln gibt, die rassistische Annahmen treffen und diskriminierende Auswirkungen haben, deswegen (Spekulation) projiziert man die Kritik auf sich selbst und wehrt sie ab weil man keine solche Absicht gehabt hätte.